Tätigkeitsbereich
Gemäß Art. 79 des Gesetzes vom 14. Februar 1991 – Gesetz über das Notariat (Gesetzblatt 2008, Nr.189, Position 1158 mit Änderungen) gehören zu den Aufgaben eines Notars:
- Anfertigung von notariellen Urkunden
- Ausstellung eines notariellen Erbscheins
- Ausfertigung von Beglaubigungen
- Zustellung von Erklärungen
- Anfertigung von Protokollen
- Aufnahme von Wechsel- und Scheckprotesten
- Verwahrung von Geld, Dokumenten und Wertpapieren
- Anfertigung von Abschriften und Auszügen
- Ausarbeitung von Entwürfen von Urkunden, Erklärungen und anderer Dokumente auf Wunsch des Mandanten




