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Tätigkeitsbereich

miniatruka

Gemäß Art. 79 des Gesetzes vom 14. Februar 1991 – Gesetz über das Notariat (Gesetzblatt 2008, Nr.189, Position 1158 mit Änderungen) gehören zu den Aufgaben eines Notars:

  • Anfertigung von notariellen Urkunden
  • Ausstellung eines notariellen Erbscheins
  • Ausfertigung von Beglaubigungen
  • Zustellung von Erklärungen
  • Anfertigung von Protokollen
  • Aufnahme von Wechsel- und Scheckprotesten
  • Verwahrung von Geld, Dokumenten und Wertpapieren
  • Anfertigung von Abschriften und Auszügen
  • Ausarbeitung von Entwürfen von Urkunden, Erklärungen und anderer Dokumente auf Wunsch des Mandanten